Start Orte und Ortsfamilienbücher Oberamt Karlsruhe Rußheim

Markgrafschaft Baden-Durlach © 2015 Michael Niederle

 

Im Jahr 1535 n. Chr. entstanden die Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach durch Erbteilung aus der Markgrafschaft Baden. Die Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste ein Gebiet am mittleren Oberrhein um die Städte Pforzheim und Durlach. Dazu gehörten die Markgrafschaft Hachberg um Emmendingen und ein Gebiet am südlichen Oberrhein zwischen Müllheim und Lörrach, das heute als „Markgräfler Land“ bezeichnet wird. Während die Gegend um Durlach und Pforzheim als „Baden-Durlach Unterland“ bezeichnet wird, umfasst „Baden-Durlach Oberland“ die Markgrafschaft Hachberg, die Herrschaft Prechtal als gemeinsames Eigentum (Kondomium) mit dem Haus Fürstenberg und das s. g. Markgräflerland mit der Herrschaft Badenweiler sowie dem Oberamt Rötteln mit der Landgrafschaft Sausenberg und der Herrschaft Rötteln.

 

In der Markgrafschaft Baden-Durlach galt, wie im ganzen Reich, bis 1700 der Julianische Kalender. Während die Markgrafschaft Baden-Baden im Jahr 1582 auf den Gregorianischen Kalender umstellte (dem 4. Oktober 1582 folgte gleich der 15. Oktober 1582) behielt Baden-Durlach wie die anderen evangelischen Reichsstände auch den Julianischen Kalender bei. Man wollte in Zeiten des Religionskonflikts nicht einer Anordnung des Papstes (Bulle) Folge leisten.

 

Das Corpus Evangelicorum auf dem deutschen Reichstag verständigte sich erst 1699 auf eine Annäherung an den Gregorianischen Kalender. Die Einführung in Baden-Durlach erfolgte 1700 (dem 18. Februar folgte sogleich der 1. März 1700). In den Kirchenbüchern der Markgrafschaft Baden-Durlach sind deshalb keinerlei Eintragungen für den 19. bis 28. Februar 1700 zu finden.

 

alt 

Markgraf Ernst I. von Baden-Durlach (* 07.10.1482 in Pforz-heim † 06.02.1553 in Sulzburg) war seit 1533 regierender Markgraf von Baden-Durlach (ursprünglich Baden-Pforzheim). Ernst I. ist der Stammvater der sogenannten Ernestinischen Linie des Hauses Baden, der Linie, der die späteren Großherzöge entstammen sollten. Die aufkommende Reformation und später die Türkenkriege bewegten zu dieser Zeit Deutschland. Markgraf Ernst versuchte  zwischen Protestanten und Katholiken zu vermitteln und nahm deshalb auch nicht am Schmalkaldischen Krieg teil.

 

Ernst war der siebte Sohn des Markgrafen Christoph I. von Baden (* 13.11.1453 in Baden-Baden † 19.03.1527 im Schloss Hohenbaden) und dessen Ehefrau Ottilie von Katzenelnbogen (* um 1451 auf der Starkenburg bei Darmstadt † 15. 08.1517 in Baden-Baden). Er war zunächst, wie die meisten seiner Brüder, für den geistlichen Stand bestimmt gewesen und 1496 in Graben vom Generalvikar des Bistums Speyer kirchlich geweiht worden. Da er aber nicht gewillt war, auf sein Erbe zu verzichten, beendete er die  geistliche und begann seine militärische Laufbahn. 1509 nahm er schließlich am Feldzug Kaiser Maximilians I. (*22.03.1459 in Wien † 12. 011519 in Wels, Oberösterreich) gegen Venedig teil.

 

Ernsts Vater, Christoph I. von Baden (* 13.11.1453 in Baden-Baden † 19.031527 im Schloss Hohenbaden), beabsichtigte ursprünglich seinen 5. Sohn, Philipp von Baden, den er für den Fähigsten hielt, zu seinem alleinigen Nachfolger zu bestimmen. Als Christoph I. aber am 18.06.1511 von den Landschaften Rötteln, Sausenberg und Badenweiler verlangte, seinem Sohn Philipp zu huldigen, weigerten sich diese. Ernst hatte den Landschaften angedroht, dass er gewaltsam gegen sie vorgehen würde, sofern sie seinem Bruder huldigen würden.

 

Ernst, der am 29.09.1510 Elisabeth von Brandenburg-Ansbach (* 25.03.1494 †31.05.1518) geheiratet hatte, verwaltete bereits 1515, wie auch seine beiden Brüder Philipp und Bernhard III. Teile der Markgrafschaft Baden. Das Land wurde somit in die Markgrafschaft Baden-Baden (Bernhardinische Linie) und die Markgrafschaft Baden-Durlach (Ernestinische Linie) geteilt. Erst 1771 sollte es unter Markgraf Karl Friedrich von Baden, einem Nachkommen der "Ernestinischen Linie", nach Aussterben der anderen Linien, durch einen Erbvertrag wieder vereint werden.

 

Nachdem seine Brüder Bernhard und Philipp am 26.07.1515 ihr Einverständnis zur Landesteilung erklärt hatten, konnte Ernst am 01.08.1515 die Regierung als Statthalter und seit dem 15.01.1516 als Vormund seines geistig umnachteten Vaters über Teile des badischen Oberlandes übernehmen. In Sulzburg errichtete er ein Schloss, das nun als Residenz diente. Zudem erließ er eine Landesordnung für seine Herrschaften.

 

Gemeinsam mit seiner Gemahlin, einer Enkeltochter des mächtigen brandenburgischen Kurfürsten Albrecht Achilles (* 09.11.1414 in Tangermünde † 11.03.1486 in Frankfurt am Main), gelang es Ernst Druck auf seinen Vater auszuüben und ihn schließlich 1515 abzusetzen. Am 1. Juli 1518 verständigten sich die Brüder Philipp und Ernst darauf, den Vater, dessen Geisteskrankheit schlimmer geworden war, im Schloss Hohenbaden einzuschließen Der Kaiser genehmigte diese Maßnahme. Im selben Jahr heiratete der Markgraf nach dem Tod seiner ersten Frau in zweiter Ehe Ursula von Rosenfeld (†26.02.1538), die Tochter von Georg von Rosenfeld. Es handelte sich dabei um eine morganatische Ehe und die Erbberechtigung seines Sohnes Karl, war auch nach dem Ableben seiner Halbbrüder umstritten. Sein Erbe konnte Karl nur antreten, weil die Vormünder seiner Vettern aus der Bernhardinischen Linie keinen Einspruch einlegten.

 

Nachdem sein Vater Christoph I. von Baden am 19.03.1527 verstorben war, konnte Ernst seine Herrschaften im eigenen Namen regieren. Im badischen Oberland gab es zu Beginn des 16. Jahrhunderts diverse Aufstände der Bundschuh-Bewegung. Die Haltung der Landschaften Rötteln und Sausenberg im Erbfolgestreit um das "Röttelsche Gemächt" hatte den oberbadischen Bauern eine relativ starke Stellung gegenüber ihrer Herrschaft verschafft. Deshalb wurden sie weniger unterdrückt und die Unzufriedenheit war vergleichsweise gering.

 

Ende 1524 nahmen die Unruhen der Bauern im Breisgau zu. Mit der Plünderung des Klosters St. Trudpert erreichte der Aufruhr einen ersten Höhepunkt. Markgraf Ernst zog sich auf die Hochburg zurück. Ende April 1525 brachten die Ausschüsse der drei oberbadischen Herrschaften in Kandern ihre Forderungen vor. Man war nicht gewillt, abseits der allgemeinen Bauernbewegung zu stehen und übernahm auch die Zwölf Artikel der schwäbischen Bauern. In den ersten Tagen des Mai gab es nochmals eine Konferenz der Ausschüsse mit dem Rötteler Landvogt, Konrad Dietrich von Bolsenheim, bei der über die angebotenen Zugeständnisse des Markgrafen verhandelt wurde. Zur gleichen Zeit wurden Verbindungen zwischen der Bauernschaft von Badenweiler mit den Bauern der Johanniter Herrschaft Heitersheim geknüpft und die Eroberung von Schloss Heitersheim geplant. Schließlich plünderten die Bauern die St. Blasischen Propsteien Weitenau, Sitzenkirch und Bürgeln und besetzten die markgräflichen Schlösser Rötteln, Sausenburg und Brombach. Die Schlösser wurden zwar nicht zerstört, aber die dortigen Archive vernichtet.

 

Nachdem Markgraf Ernst zunächst auf Burg Hachberg Zuflucht gesucht hatte, begab er sich danach mit seiner Familie nach Freiburg. Die Familie verblieb in Freiburg während Ernst nach Straßburg ging. Seine zweite Ehefrau, Ursula von Rosenfeld, hielt sich während der Besetzung durch die Bauern in Freiburg auf. Die Haltung des Markgrafen Ernst gegenüber den aufrührerischen Bauern wechselte mehrfach zwischen der Suche nach einer gütlichen Einigung und der gewaltsamen Niederschlagung. Der Einfluss der starken Nachbarn Basel und Straßburg war schließlich ausschlaggebend dafür, dass er den Ausgleich suchte und seine Bauern milder behandelt wurden als die im österreichischen Breisgau.

 

Bereits Ende Mai 1525 änderte sich die Lage für die bis dahin siegreichen Bauern. Die Bauern am Oberrhein begannen unter dem Eindruck der Siege Herzog Anton von Lothringens (* 04.06.1489 in Bar-le-Duc † 14.06.1544 in Bar-le-Duc) und des Schwäbischen Bundes unter dem als „Bauernjörg“ bekannten Georg Truchsess von Waldburg-Zeil (* 25.01.1488 in Waldsee † 29.05.1531 in Waldsee) im Elsaß bzw. in Schwaben zu wanken.

 

Durch Vermittlung der Städte Basel und Straßburg kam es zunächst in Offenburg zu Verhandlungen und am 12. September 1525 zum Friedensschluss zwischen Markgraf Ernst und seinen Bauern. Den Bauern wurden geringfügige Zugeständnisse gemacht und sie wurden vor der Rachejustiz geschützt, die in den Nachbargebieten üblich war. Der Markgraf erhielt Ausgleichzahlungen für den entstandenen Schaden. Auf dem Richtplatz der Burg Rötteln wurden insgesamt 10 Todesurteile vollstreckt. Dabei wurden aber nicht politische Anführer bestraft, sondern Ausschreitungen geahndet.

 

1530 n. Chr. wurden in Oberbaden größere Eisenerzvorkommen entdeckt. Markgraf Ernst erließ eine Bergordnung und warb auswärtige Fachleute an. Auf dem Augsburger Reichstag erhielt er vom Kaiser für sich und seinen Bruder Philipp die badischen Herrschaften als Reichslehen sowie eine Bestätigung der Privilegien des Hauses Baden.

 

Am 17.09.1533 starb Ernsts Bruder Philipp ohne Kinder. Sein Gebiet erbten seine Brüdern Bernhard und Ernst gleichberechtigt und sie regierten zunächst das Erbe Philipps gemeinsam. Es ergaben sich aber viele Probleme, weshalb eine Teilung vorgenommen wurde. Der ältere der Brüder(Bernhard) bestimmte die Teile und der jüngere (Ernst) durfte wählen. Zu Bernhards Überraschung wählte Ernst den größeren, aber weiter von seinem Oberland gelegenen Teil mit den Städten Pforzheim und Durlach. Über die Details gab es langwierige Streitigkeiten und mehrere Vergleiche. Im Juni 1536 verstarb Bernhard und es folgten weiteren Auseinandersetzungen mit den Vormündern seiner unmündigen Söhne Philibert und Christoph.

 

1535 verlegte Markgraf Ernst seine Residenz dann vom ländlichen Sulzburg in die größte Stadt der Markgrafschaft, Pforzheim. In erhaltenen Dokumenten ist nun von Markgrafschaft Baden, Pforzheimer Teil die Rede. Erst nach der Verlegung der Residenz nach Durlach durch seinen Sohn Karl II. um 1565 wurde die Bezeichnung Markgrafschaft Baden-Durlach gebräuchlich.

 

Karl II. von Baden-Durlach

Markgraf Ernst folgte sein Sohn aus zweiter Ehe, Karl II., genannt „Karle mit der Tasch“ (*24.07.1529 in Pforzheim †23.03.1577 in Durlach) Er regierte von 1552 bis 1577 und ließ am 01.06.1556 eine neue Kirchenordnung verkünden, mit der das lutherische Bekenntnis (Reformation) eingeführt wurde. Verheiratet war er in erster Ehe seit dem 10.03.1551 mit Kunigunde von Brandenburg-Kulmbach (*17.06.1523 † 27.021558), der Tochter des Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (* 27. 09.1481 in Ansbach † 21.09.1527 in Ofen). Schon kurz nach dem Passauer Vertrag vom 02.08.1552 hatten einige Fürsten im Südwesten die Reformation eingeführt. Auch Markgraf Ernst soll dazu bereits Pläne gehabt haben. Er setzte diese jedoch nicht um, weil er Konflikte mit Erzherzog Ferdinand I. (*10.03.1503 in Alcalá de Henares, Spanien † 25.07.1564 in Wien), der das katholische Vorderösterreich regiert und Ansprüche auf das badische Oberland angemeldet hatte, befürchtete.

 

Markgraf Karl II. setzte sich auf dem Reichstag am 25.09.1555, wie auch sein Vetter Philibert von Baden-Baden sehr für den Augsburger Religionsfrieden ein, der es den weltlichen Regenten freistellte die Reformation einzuführen oder nicht. Mit dem Augsburger Religionsfrieden im Rücken und auf Drängen Herzog Christophs von Württemberg (*12.05.1515 in Urach † 28.12.1568 in Stuttgart) setzte Karl dann die Reformation in der Markgrafschaft Baden-Durlach durch den Erlass einer neuen Kirchenordnung zum 1. Juni 1556 um.

 

Für die Vorbereitung der Reformation und die Abfassung der Kirchenordnung wurde eine Kommission eingerichtet. Den Vorsitz hatte Martin Achtsynit (* 30.10.1526 in Freiburg †1592), damaliger Kanzler der Markgrafschaft Baden (Pforzheimer Teil). Weitere Mitglieder waren der Tübinger Theologe Jacob Andreae, (* 25.03.1528 in Waiblingen † 07.01.1590 in Tübingen), der Heidelberger Hofprediger Michael Diller und die sächsischen Theologen Maximilian Mörlin (*14.10.1516 in Wittenberg † 20.04.1584 in Coburg) und Johann Stössel (* 23.06.1524 in Kitzingen † 18.03.1576 in Senftenberg). Karl II. selbst war der erste Landesbischof der evangelischen Kirche, Achtsynit wurde erster Direktor des Kirchenrates.. Letztlich übernahm man weitgehend die Kirchenordnung Württembergs, die von Johannes Brenz (* 24.06.1499 in Weil der Stadt † 11.09.1570 in Stuttgart) 1553 konzipiert worden war.

 

Karl II. erhielt wegen seines Eifers bei der Einführung der Reformation von seinen Untertanen den Beinamen „Karl der Fromme“. 1561 bekannte er sich anlässlich eines von Kurfürst August von Sachsen veranstalteten Konvents der Protestanten in Naumburg zur Augsburger Konfession.

 

1565 verlegte Markgraf Karl die Residenz von Pforzheim nach Durlach. Der Grund war angeblich, dass die Pforzheimer Bürger sich weigerten bei einer Treibjagd anlässlich eines Schützenfestes als Treiber zu agieren. Historiker sind sich aber weitgehend einig, dass rationale Gründe wie die zentrale Lage Durlachs ausschlaggebend waren. Das bestehende Durlacher Jagdschloss wurde zur Karlsburg ausgebaut. Der Markgraf beaufsichtigte den Ausbau selbst und entlohnte auch seine Arbeiter immer persönlich aus einer Umhängetasche. Das brachte ihm den Spitznamen „Karle mit der Tasch“ ein. Das Schloss erhielt einen Schlossgarten und die Stadt Durlach, ebenfalls renoviert, erhielt, wie in Residenzstädten damals üblich, eine Münzstätte.

 

Nach dem Tod Markgraf Karl II. regierte eine Vormundschaftsregierung mit Karls zweiter Ehefrau Anna von Pfalz-Veldenz (* 12.11.1540 † 30.03.1586 in Graben), bis 1583 Ludwig VI. von der Pfalz (* 04. 07.1539 in Simmern † 22.10.1583 in Heidelberg), Herzog Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg (* 02.10.1547 in Zweibrücken † 22.08.1614 in Neuburg an der Donau) und Ludwig „der Fromme“ (* 01.01.1554 in Stuttgart † 28.08.1593 in Stuttgart). Die Vormundschaftsregierung unterzeichnete die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580.

 

Zwei der Söhne Karls II., Ernst Friedrich und Jakob bestanden auf eigene Herrschaftsgebiete. Da das Testament Karl II., das eine Landesteilung untersagte, nicht unterschrieben und besiegelt war, kam die Vormundschaftsregierung deren Forderung nach. Ernst Friedrich (*17.10.1560 in Durlach † 14.04.1604 auf Burg Remchingen) erhielt die untere Markgrafschaft Baden-Durlach mit den Hauptorten Durlach und Pforzheim.

 

Sein Bruder, Jakob III. von Baden (* 26.05.1562 † 17.08.1590) war von 1584 bis 1590 Markgraf von Baden-Hachberg in Emmendingen. Georg Friedrich (* 30.01.1573 †24.09.1638 in Straßburg) erhielt Herrschaften Rötteln und Badenweiler, sowie die Landgrafschaft Sausenburg. So war das Baden über die bestehende Teilung in Baden-Durlach und Baden-Baden hinaus weiter aufgeteilt.

 

Die Markgrafschaft Baden-Hachberg fiel 1590 nach dem Tod Jakobs III. an Ernst Friedrich zurück. Von den drei Brüdern war nur einer, Georg Friedrich, dem Protestantismus treu geblieben. Ernst Friedrich war zum Calvanismus übergetreten und Jakob III. gar zum katholischen Glauben konvertiert, was heftige Turbulenzen ausgelöst hatte.

 

Bereits Markgraf Karl II. hatte neben der in Pforzheim bestehenden Mittelschule in seiner neuen Residenz Durlach eine weitere Mittelschule gegründet, die aus dem Ertrag des ehemaligen Klosters Gottesaue finanziert wurde. Unterrichtet wurden ausschließlich Knaben und zwar in Religion, Latein und Griechisch. Für begabte Kinder aus der ganzen Markgrafschaft war der Mittelschule auch ein Internat angeschlossen. Die Vormundschaftsregierung stiftete 1583 dann das „Gymnasium illustre“ wobei die drei lutherischen Fürsten in der Vormundschaftsregierung auf ihre Erfahrungen in ihren eigenen Herrschaftsgebieten zurückgreifen konnten. Das Gymnasium sollte den Universitätsbesuch für angehende Pfarrer ersetzen. Die Kontrolle über die Ausbildung der Pfarrer war zu dieser Zeit ein Politikum ersten Ranges. Im Jahr 1586 wurde Neubau des Gymnasiums durch Markgraf Ernst Friedrich eröffnet. Aufbau und Lehrplan der Schule folgten dem Konzept des Humanisten Johannes Sturm (* 01. 10.1507 in Schleiden †03.031589 in Straßburg), das dieser bereits in Straßburg und Lauingen eingeführt hatte.

 

Anno 1584 übernahm Ernst Friedrich, zusammen mit seinem Bruder Jakob und seiner Mutter, die Vormundschaft für seinen jüngsten Bruder Georg Friedrich. Nach dem Tod seines Bruders Jakob im Jahr 1590 übernahm er auch die Vormundschaft für dessen Kinder. Jakobs Stammhalter, Ernst Jakob, der wenige Tage nach dem Tod Jakobs geboren worden war, wurde evangelisch getauft und auch, Anna und Jakobäa wurden beide evangelisch erzogen. Sie blieben auch volljährig dem evangelischen Glauben treu. Um ihre Machtbasis zu stärken kämpften die Konfessionen um jedes einzelne Fürstenkind.. Entsprechend entwickelte sich um die Vormundschaft ein Rechtsstreit in dessen Verlauf Ernst Friedrich mit der Reichsacht bedroht wurde. 1601 legte Ernst Friedrich die Vormundschaft nieder, da er mit dem Kaiser bereits wegen der oberbadischen Okkupation im Konflikt lag und sich durch Nachgeben eine gewisse Entlastung erhoffte.

 

Am 21. November 1594 hatte Markgraf Ernst Friedrich mit seinen Truppen unter Wolf Dietrich von Gemmingen (* 1550 † 18.09.1601) die Markgrafschaft Baden-Baden seines Vetters Eduard Fortunat von Baden (* 17.09.1565 in London † 18.06.1600 auf Burg Kastellaun) militärisch besetzt. Er sah sich dazu genötigt, weil dieser die Markgrafschaft Baden-Baden massiv überschuldet hatte.

 

Schon 1584 hatte sich Ernst Friedrich bei seiner Amtsübernahme, wie auch sein Bruder Jakob,, geweigert, die Konkordienformel, das lutherische Glaubensbekenntnis, zu unterschreiben. Bereits damals tendierte er zur reformierten Kirche nach den Lehren Calvins. 1599 trat er schließlich zum reformierten Glaubensbekenntnis über und ließ auf Schloss Staffort ein neues Glaubensbekenntnis drucken, das „Stafforter Buch“.

 

Markgraf Ernst Friedrich versuchte durch die Besetzung von Pfarrstellen mit Calvinisten und die Abberufung strenger Lutheraner das reformierte Glaubensbekenntnis in der Bevölkerung durchzusetzen. Dabei stieß er allerdings auf massiven Widerstand. Insbesondere die Stadt Pforzheim wehrte sich heftig gegen die Abberufung lutherischer Pfarrer. Am 11.09.1601 wählten sie einen 13-köpfigen Ausschuss der dem Markgrafen schrieb, „dass man lieber sterben würde, als sich eine Religionsänderung gefallen zu lassen“. Die Spannungen waren dermaßen groß, dass am 17. September auf ein grundloses Gerücht über eine bewaffnete Intervention Ernst Friedrichs, die Bürger von Pforzheim ihrerseits zu den Waffen griffen.

 

Für Ernst Friedrich wurde so aus einem Religionskonflikt ein politischer Aufstand. Er ließ sich aber durch seine Ratgeber von einer gewaltsamen Lösung des Konflikts abbringen. Dazu trug sicherlich auch bei,, dass sein streng lutherischer Bruder Georg Friedrich den Pforzheimern seine Unterstützung vor dem Reichskammergericht zugesagt hatte. Allerdings ließ er einen der Pforzheimer Wortführer, den Juristen Peter Ebertz verhaften. Dieser wurde von den Pforzheimer Bürgern befreit und konnte über Württemberg nach Speyer fliehen, wo er auf Begehren des Markgrafen wieder verhaftet, aber durch das Reichskammergericht wiederum befreit wurde.

 

Aus nicht überliefertem Anlass zog Ernst Friedrich am 14.04.1604 mit einer Truppe aus Söldnern und Landwehr gegen Pforzheim. Er erlitt jedoch während einer Rast bei der Burg Remchingen einen Schlaganfall und verstarb dort am selben Tag. Trotz seines Glaubenswechsels wurde er in der Pforzheimer Familiengruft in der lutherischen Schloss- und Stiftskirche St. Michael bestattet.

 

alt 

Der jüngste Bruder von Markgraf Ernst, Georg Friedrich (*30.01.1573 † 24.09.1638 in Straßburg) war nun neuer Markgraf von Baden-Durlach und dazu protestantischer Heerführer im Dreißigjährigen Krieg. Er setzte die von seinem Bruder eingeleitete „oberbadische Okkupation“ fort und regierte somit auch die Markgrafschaft Baden-Baden. Bis zur Wiedervereinigung unter Markgraf Karl Friedrich im Jahr 1771 war er der letzte Markgraf, der alle badischen Lande regierte.

 

Georg Friedrich erhielt seine höhere Ausbildung in Straßburg, wo zuvor auch sein Bruder Jakob studiert hatte .Er lernte die lateinische, französische und italienische Sprache und begab sich dann auf Reisen wobei er Besançon, Dole, Basel und Siena besuchte. Bereits mit Erreichen der Volljährigkeit 1595 hatte Georg Friedrich die Herrschaft über die obere Markgrafschaft Baden-Durlach übernommen, die er zunächst von der Burg Rötteln aus regierte. 1599 verlegte er dann die Residenz und auch die gesamte Landesverwaltung nach Sulzburg. Nach dem Übertritt seines Bruders Ernst Friedrich zum Calvinismus errichtete er in seiner kleinen Residenz Sulzburg ein eigenes Gymnasium um bei der Ausbildung der Pfarrer von dem nunmehr reformierten Gymnasium in Durlach unabhängig zu sein. Zwischen 1600 und 1610 ließ Georg Friedrich auch die Sulzburger Schlosskirche erbauen und er erließ im Jahr 1603 eine Forstordnung für die Landgrafschaft Sausenberg sowie die Herrschaft Rötteln.

 

Kurz nach seinem Regierungsantritt im Oberland 1604 hielt Georg Friedrich zur Einführung des neuen Generalsuperintenden Johann Weininger vor der Röttler Landessynode eine Rede, die einer Predigt gleich kam. Überhaupt war sein Leben durch Askese geprägt. Aus den handschriftlichen Eintragungen in seiner Bibel ist zu erkennen, dass er diese 58 Mal vollständig gelesen hat.

 

Georg Friedrich war nicht nur strenger Lutheraner, als weltlicher Herrscher schuf er eine geordneten Verwaltung und etablierte einen Geheimrat, dem er selbst vorstand. Ein Hofgericht wurde geschaffen und er gab auch dem Kirchenrat eine feste Ordnung. Dieses Gesetzeswerk, 1622 erschienen, wurde wegen des dreißigjährigen Krieges aber erst unter seinem Sohn und Nachfolger Friedrich im Jahr 1654 in Kraft gesetzt und hatte dann bis zum Großherzogtum 1809 Gültigkeit.

 

1603 hatte Georg Friedrich zusammen mit den Landschaften der oberen Markgrafschaft eine Wechselbank gegründet, die die Waisengelder verwaltete und sich zur Depositenbank, einer Bank für kurzfristige Kredite, entwickeln sollte. Es war beabsichtigt mittels dieser Institution den Wein- und Kornhandel unter Ausschaltung der jüdischen Händler zu organisieren und sie half der Markgrafschaft, die Geldkrise der „Kipper- und Wipperzeit“ zu bewältigen.

 

Georg Friedrich sah wie sich die Lage im Reich und für sein Fürstentum zuspitzte. Er befasste sich nicht nur mit theologischen, sondern nun auch mit militärischen Themen. Dabei stütze Er sich auf die ritterliche Kriegsschule die 1616 durch Johann VI., Graf von Nassau-Dillenburg (*22.11.1536 in Dillenburg † 08.10.1606 in Dillenburg), in Siegen gegründet worden war. Für seine Söhne Friedrich, Karl und Christoph schrieb Georg Friedrich 1614-1617 ein eigenes kriegswissenschaftliches Buch, das er aber nie drucken ließ.

 

Der wegen der andauernden oberbadischen Okkupation vor dem Reichskammergericht geführte Prozess unter katholischem Einfluss drohte gegen Georg Friedrich entschieden zu werden. Nicht zuletzt deshalb entschied er sich 1622 zum militärischen Eingreifen in den „Böhmisch-Pfälzischen Krieg“ (1618–1623), der der Beginn des dreißigjährigen Krieges war. Bereits am 19.08.1612 war es Georg Friedrich gelungen, ein Verteidigungsbündnis mit den protestantischen Städten Bern und Zürich abzuschließen, Eine Bündnishilfe erfolgte später nicht, Georg Friedrich durfte lediglich 1621/22 in der Schweiz Söldner anwerben.

 

1615 ließ der Bischof von Speyer, Philipp Christoph von Sötern (* 11.12.1567 in Kastellaun †07.02.1652 in Trier), seine Residenz in Udenheim zu einer Festung auszubauen, weil er sich durch die umliegenden protestantischen Mächte bedroht fühlte. Udenheim nannte er in Philippsburg um und führte den Bau der Festung trotz der Proteste der Reichsstadt Speyer, der Kurpfalz und des Landes Baden fort. 1618 beschlossen Friedrich V. von der Pfalz und Markgraf Georg Friedrich zusammen mit Speyer die im Bau befindliche Festung zu zerstören. Schon 1608 war der Markgraf Mitglied der protestantischen Union geworden und zählte zu den „bestallten Generälen“ des Unionsheeres.

 

Von März bis Juni 1620 sperrte Georg Friedrich im Auftrag der evangelischen Union die Straße von Breisach nach Freiburg. Dabei operierte er von einem befestigten Lager bei Ihringen aus. Sein Ziel war den Durchzug von Söldnertruppen des bayrisch-ligistischen Heeres vom Elsass aus zu deren Sammelplätzen in Dillingen und Lauingen zu verhindern. Nachdem Kaiser Ferdinand II. (*09.07.1578 in Graz † 15.02.1637 in Wien) erklärt hatte, die Söldnertruppen seien für ihn und nicht für das bayrisch-ligistische Heer angeworben worden, ließ Georg Friedrich die drei Regimenter passieren. Da die Verbände entgegen dem Versprechen Kaiser Ferdinands doch zu Herzog Maximilian von Bayern zogen, musste sich Georg Friedrich den Vorwurf der Naivität gefallen lassen.

 

Seit 1621 hatte Georg Friedrich Truppen gegen die seit 1620 erfolgreich vorrückenden katholischen Kräfte angeworben. Um seine Herrschaft nicht durch sein militantes Auftreten gegen den Kaiser und die Reichsjustiz zu gefährden, hatte er zuvor die Markgrafschaft im Jahr 1622 an seinen Sohn Friedrich V. abgetreten. Nachdem ihm seine opferbereiten Landstände eine Kriegssteuer auf drei Jahre hinaus bewilligt hatten, verfügte Georg Friedrich im Frühjahr 1622 neben den zur Landessicherung zurückbleibenden Regimentern über ein Söldnerheer von etwa 12.000 Mann mit verhältnismäßig großer Artillerie.

 

Am 24./25. April brach er zum Feldzug gegen den Kaiser und dessen katholische Verbündete auf. In der Schlacht bei Mingolsheim am 27. April, in der Graf Ernst von Mansfeld (* 1580 in Luxemburg † 29.11.1626 in Rakovica bei Sarajevo), Heerführer des Pfalzgrafen, dem Grafen Tilly (* Feb. 1559 auf Schloss Tilly, Villers-la-Ville † 30.04.1632 in Ingolstadt), Generalleutnant der kaiserlichen Liga, eine empfindliche Niederlage beigebracht hatte, nahm er noch nicht teil.

 

Erst am 27. April erklärte der Markgraf seinen Kriegseintritt gegen die Habsburger und vereinigte seine Truppen mit denen Mansfelds. Nachdem sich die Truppen unbegreiflicherweise wenige Tage später wieder getrennt hatten, wurde Baden-Durlach von Tilly, dem spanische Truppen unter Córdoba, Fürst von Maratra, (* 31.12.1585 †16.02.1635) zu Hilfe kamen, in der Schlacht bei Wimpfen am 6. Mai 1622 besiegt. Markgraf Georg Friedrich konnte sich zunächst verletzt nach Stuttgart retten.

 

Am 13. Mai 1622 war Georg Friedrich wieder in Durlach. Er versuchte vergeblich eine neue Armee aufzustellen. Eine katholische Armee von ca. 12.000 Mann fiel in Baden ein und verwüstete es schwer. Georg Friedrich floh zunächst in die von ihm zu Beginn des Jahrhunderts stark befestigte Hochburg bei Emmendingen. Am 26.08.1622 sprach der Kaiser die Markgrafschaft Baden-Baden Wilhelm, dem Sohn des Baden-Badener Markgrafen Eduard Fortunat, zu, womit die Vereinigung der beiden badischen Markgrafschaften rückgängig gemacht wurde. 1625 zog sich Georg Friedrich dann nach Genf zurück, wo es aber bald zu Konflikten mit der calvinistischen Regierung kam. Deshalb zog er 1626 nach Thônes, wo ihm Herzog Karl Emanuel von Savoyen (* 12.01.1562 auf Château de Rivoli † 26.07.1630 in Savigliano) seine lutherischen Gottesdienste gestattete.

 

Im Sommer 1627 wurde er vom dänischen König Christian IV. (* 12.04.1577 auf Schloss Frederiksborg † 28.02.1648 auf Schloss Rosenborg, Kopenhagen) zum Generalleutnant der dänischen Armee ernannt und sollte den Vormarsch Wallensteins in Norddeutschland aufhalten. Beim Anrücken Wallensteins zog er sich auf die Insel Poel zurück und rettete sich von dort nach Heiligenhafen in Holstein. Von dort marschierten seine Truppen auf Oldenburg zu. Im Gefecht am Oldenburger Graben wurden sie von den Kaiserlichen unter Heinrich Graf Schlick zu Bassano und Weißkirchen (* 1580 † 05.01.1650 in Wien) fast vollständig aufgerieben und kapitulierten am 24.09.1627. Georg Friedrich schied im Oktober im Streit mit dem dänischen König, der ihn vor ein Kriegsgericht stellen wollte, aus den Diensten desselben.

 

Danach zog er sich in sein Haus in Straßburg zurück und widmete sich vornehmlich dem Studium religiöser Schriften. Er war auch weiter mit Frankreich und Schweden in Kontakt um seine Vision eines lutherischen Großbaden doch noch umzusetzen. Am 24. September 1638 verstarb er in Straßburg. Markgraf Georg Friedrich war in den Wirren des dreißigjährigen Krieges dreimal verheiratet gewesen. Der ersten Ehe vom 02.07.1592 mit Juliane Ursula von Salm-Neufville (* 29.09.1572 † 30.04.1614) entstammten 15 Kinder, darunter Erbprinz Friedrich. In zweiter Ehe heiratete Georg Friedrich von Baden am 23.10.1614 Agathe von Erbach (* 16.05.1581 † 30.04.1621), die Tochter des Grafen Georg III. von Erbach. Aus dieser Ehe gingen weitere drei Kinder hervor.

 

Bereits am 22. April 1622 hatte Georg Friedrich eine Abdankungsurkunde zugunsten seines Sohnes, des Erbprinzen Friedrich V. (* 06.07.1594 in Sulzburg † 08.09.1659 in Durlach), unterzeichnet und auf sein Amt verzichtet um seine Dynastie im Falle einer Niederlage weniger zu gefährden.

 

alt

Friedrich V. hatte seinen Unterricht in Sulzburg erhalten, unter anderem durch den Superintendenten Johann Weininger. Nach seiner streng lutherischen Erziehung. unternahm er 1613 bis 1614 eine Kavalierstour und bereiste Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. In erster Ehe heiratete er am 21.12.1616 Barbara von Württemberg (*04.12.1593 †08.05.1627), die Tochter des Herzogs Friedrich I. von Württemberg (*19.08.1557 in Mömpelgard † 29.01.1608 in Stuttgart).

 

Nach der von seinem Vater verlorenen Schlacht bei Wimpfen suchte Friedrich V. zunächst mit seiner Frau und den vier bisher geborenen Kindern Zuflucht am Hof seines Schwagers Johann Friedrich von Württemberg (* 05.05.1582 in Mömpelgard † 18.07.1628 auf dem Weg nach Heidenheim). Die Markgrafschaft Baden-Durlach wurde von kaiserlichen und ligistischen Truppen verheert und 1622 - 1627 mit Unterbrechungen besetzt. Friedrich V. versicherte dem Kaiser, die militärischen Aktionen seines Vaters niemals unterstützt zu haben und bat um die Belehnung mit der Markgrafschaft, die er aber erst 1627 erhielt. Im gleichen Jahr heiratete Friedrich V. in zweiter Ehe am 8. Oktober  Eleonore von Solms-Laubach (*09.09.1605 † 06.07.1633).

 

Am 25. August 1622 entschied Kaiser Ferdinand II., dass die 1594 erfolgte Besetzung der Markgrafschaft Baden-Baden durch Baden-Durlach sofort zu beenden sei. Die Markgrafschaft Baden-Baden sei an den Erben des Markgrafen Eduard Fortunat, Wilhelm zu übergeben und Ersatz für die Nutznießung seit 1594 zu leisten. Streitigkeiten zwischen Friedrich V. und Wilhelm prägten die nächsten Jahre. Mehrere Verhandlungen über die Ersetzung der Einkünfte aus 28 Jahren blieben erfolglos. Erst am 27. Mai 1627 kam es in Wien unter kaiserlichem Druck zu einem Abkommen. Die Entschädigung wurde auf 380 000 Gulden festgelegt. Da Friedrich V. diese nicht sofort bezahlen konnte, sollte er Gebiete der Markgrafschaft Baden-Durlach als Pfand abtreten. Am 5. Juli 1629 wurde in Ettlingen eine weitere Vereinbarung getroffen, die die erste präzisierte. Die Abkommen wurden später von Friedrich V. angefochten, da sie unter militärischem Druck der kaiserlichen Truppen zustande gekommen waren. Der „badische Sukzessionsstreit“ beschäftigte auch 1648 noch die Diplomaten, die den Westfälischen Frieden aushandelten.

 

Nachdem Friedrich V bereits die Markgrafschaft Baden-Baden verloren hatte und zwei Ämter seiner Markgrafschaft verpfänden musste, drohten ihm weitere schwere Verluste. Kaiser Ferdinand hatte in einem Restitutionsedikt vom 6. März 1628 die Rückgabe aller nach 1552 säkularisierten Klostergüter gefordert. Da in der Markgrafschaft Baden-Durlach die Reformation erst 1556 eingeführt wurde, betraf dies praktisch alle ehemaligen Klostergüter.

 

In der Folge beteiligte sich Friedrich am Leipziger Konvent. Am 6. Juli 1630 war der Schwedenkönig Gustav II. Adolf (* 19.12.1594 in Stockholm †16.11.1632 bei Lützen) mit seiner Armee in Deutschland gelandet, aber erst nach der für die Schweden siegreichen Schlacht bei Breitenfeld, schlossen sich die protestantischen Fürsten in größerer Anzahl dem Schwedenkönig an und verlangten die Rücknahme des Restitutionsediktes. Friedrich V hatte Gustav Adolf 1631 in dessen Winterquartier in Mainz getroffen und sich mit ihm verbündet. Solange die schwedische Armee im Südwesten Deutschlands die Oberhand hatte, konnte Friedrich wieder die beiden Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden regieren.

 

Nach dem Tod des Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen übernahm dessen Kanzler Graf Axel Oxenstierna (* 16.06.1583 auf Fanö † 28.08.1654 in Stockholm) die Führung. Er schuf den „Heilbronner Bund“ als neues Bündnis deutscher protestantischer Fürsten mit dem Königreich Schweden, dem auch Friedrich V. beitrat. Am 13. April 1633 wurde ihm die Markgrafschaft Baden-Baden wieder zugesprochen, dazu der vorderösterreichische Breisgau. 1634 beteiligte sich Friedrich V., gemeinsam mit seinem Sohn, an dem von Oxenstierna einberufenen Frankfurter Konvent. Dort wurde er von der Nachricht über die schwedische Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen überrascht. In der Folge wurden die Markgrafschaften wieder von katholischen Truppen besetzt und der Markgraf floh nach Straßburg. Dort blieb er bis 1642 und lebte danach bis 1650 in Basel.

 

1636 war die seit drei Jahren durch kaiserliche Truppen belagerte Hochburg gefallen. 1638 rückte Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar (* 16.08.1604 in Weimar † 18.07.1639 in Neuenburg am Rhein) in die oberen Herrschaften der Markgrafschaft Baden-Durlach ein und besiegte die Kaiserlichen in der „Schlacht bei Rheinfelden“. Nachdem Bernhard auch Freiburg und Breisach eingenommen hatte, konnte Friedrich V. wieder die Herrschaft über seine oberen Herrschaften erlangen.

 

 Friedrich V. wurde vom Kaiser nicht zum Reichstag 1640/1641 eingeladen. Da er immer noch mit Schweden und Frankreich verbündet war, kam er auch nicht in den Genuss der 1641 ausgesprochenen Amnestie. Auch als im April 1643 in Münster und Osnabrück die Friedensverhandlungen begannen verwehrten der Kaiser und die katholische Fürsten der Markgrafschaft zunächst das Recht der Teilnahme. Erst nach Intervention der protestantischen Reichsfürsten wurde Baden-Durlach doch noch zugelassen.

 

Markgraf Friedrich V, konnte zunächst seine schwedischen Verbündeten davon überzeugen seine Maximalforderungen in ihren Vorschlag vom April 1647 für einen Friedensvertrag aufzunehmen. Im Mai 1647 willigten die kaiserlichen Gesandten in die Wiedereinsetzung Friedrichs als Markgraf von Baden-Durlach und die Annullierung der Abkommen von Wien und Ettlingen ein. Eine französische Intervention verbesserte die Lage Friedrichs weiter. Aber weder Schweden und Frankreich noch die protestantischen Reichsfürsten wollten den Friedensvertrag an dem Anspruch Friedrichs V. auf die Markgrafschaft Baden-Baden scheitern lassen. Bei den Friedensverhandlungen, bei denen sich Friedrich durch seinen Hofrat,, den Badenweiler Amtmann Johann Georg von Merckelbach (* um 1609 in Speyer † Dez. 1680 vermutlich in Durlach) vertreten, ließ, erhielt er sein Land und die Regierungsgewalt zurück. Obwohl er mit dem Ergebnis des Friedenvertrages nicht wirklich zufrieden war, benannte Friedrich sein Schloss Ötlikon bei Basel in Schloß Friedlingen um.

 

Die Markgrafschaft war in dem dreißigjährigen Krieg schwer verwüstet worden und hatte durch Kriegshandlungen und Seuchen etwa 75 Prozent der Bevölkerung verloren. Fast alle Häuser waren zerstört oder stark beschädigt und die Felder und Weinberge nicht mehr bebaut worden.

 

1649 machte Friedrich V. sein Testament, in dem er die Unteilbarkeit der Markgrafschaft festlegte und zudem bestimmte, dass bei Abgang einer Linie des badischen Hauses die jeweils andere die Erbschaft antreten solle. Trotz der Auseinandersetzung mit den Vettern vom Haus Baden-Baden verfolgte er immer noch die Vorstellung eines Gesamthauses Baden. 1650 kehrte Friedrich V. von Basel nach Durlach zurück. Zuvor hatte er die Landschule in Rötteln gegründet, aus der später das Pädagogium Lörrach entstand. Er belebte auch das Gymnasium Illustre in Durlach wieder. Im Jahr 1654 setzte er, das schon von seinem Vater Georg Friedrich 1622 geschaffene, badische Landrecht in Kraft.

 

Insgesamt hatte Friedrich V. fünf mal geheiratet: in dritter Ehe am 21.01.1634 Maria Elisabeth von Waldeck-Eisenberg (* 02.09.1608 † 19.02.1643), die Tochter des Grafen Wolrad IV. von Waldeck-Eisenberg. In vierter Ehe heiratete Friedrich V. am 13.02.1644 Anna Maria von Hohen-Geroldseck (* 28. 10.1593 † 25.05.1649), die Witwe des Grafen Friedrich von Solms-Laubach und Tochter des Jakob von Hohen-Geroldseck. In fünfter Ehe heiratete er schließlich am 20.05.1650 Elisabeth Eusebia von Fürstenberg († 08.06.1676), die Tochter des Grafen Christoph II. von Fürstenberg. Während Markgraf Friedrich V. in den ersten beiden Ehen 10 Kinder gezeugt hatte, blieben die letzten drei Ehen kinderlos.

 

Friedrich V. starb im Alter von 65 Jahren am 8. September 1659 in der Karlsburg und wurde in der Stiftskirche in Pforzheim bestattet.

 

Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach (* 16.11.1617 auf der Karlsburg in Durlach †10.01.1677 oder 31.01.1677 in Durlach) regierte nun als Markgraf von Baden-Durlach vom Tod seines Vaters 1659 bis an sein Lebensende. Nach Ende des dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648 blieb ihm nicht viel Zeit, sich vom Krieg zu erholen. 1663 waren die Türken weit nach Ungarn vorgedrungen. Kaiser Leopold I. (* 09.06.1640 in Wien † 05.05.1705 in Wien) organisierte die gemeinsame Abwehr der Türken. Er stellte ein Reichsheer auf und forderte auch die Unterstützung der Markgrafschaft Baden-Durlach. Friedrich VI. nahm als Generalwachtmeister am Krieg gegen die Osmanen teil.

 

Noch vor Kriegsbeginn hatten Friedrich VI. und sein Vetter, Markgraf Wilhelm I. von Baden-Baden, vom Kaiser die Auszeichnung erhalten, sich ab sofort „Durchlaucht“ titulieren zu können. Ein Titel, der bis 1803, dem Kurfürstentum weiter vererbt wurde. In den Schlachten gegen die Türken machte sich vor allem Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden als „Türkenlouis“ einen Namen.

 

Markgraf Friedrich VI. heiratete in erster Ehe am 30.11.1642 Christine Magdalene von Kleeburg (* 15.05.1616 † 04. 08.1662), die Tochter des Pfalzgrafen Johann Kasimir von Kleeburg. Aus dieser Ehe entstanden acht Kinder. Nach dem Tod seiner Ehefrau hatte Friedrich V. eine uneheliche Verbindung mit Johanna Bayer von Sendau (* 1636 † 1699) Die zwei Söhne aus dieser Verbindung wurden zu Freiherren von Münzesheim ernannt.

 

Friedrich VI. kämpfte anschließend im „Holländischen Krieg“. Er belagerte 1676 die Festung Philippsburg, die von Franzosen besetzt war, übernahm sie am 17. September 1676 und gliederte sie in die Markgrafschaft Baden-Durlach ein.

 

Friedrich VI. verstarb am 10. oder 31. Januar 1677 auf der Karlsburg in Durlach. Sein ältester Sohn, Friedrich VII. Magnus von Baden-Durlach (* 23.09.1647 in Ueckermünde †25.06.1709 auf der Karlsburg in Durlach) folgte ihm als Regent.

 

alt

Zur Erziehung von Friedrich Magnus gehörten die für Fürstenkinder üblichen Reisen nach Frankreich,, Italien, Holland und England, bei denen er umfangreiche Sprachkenntnisse in Latein, Italienisch und Französisch erwarb. Daneben werden ihm Kenntnisse der Mathematik und Architektur zugeschrieben, aber eine "gänzliche Abneigung vom Kriegswesen". Er heiratete am 15.05.1670 in Husum Augusta Maria von Schleswig-Holstein-Gottorf (*06.02.1649 † 25.04.1728), die Tochter von Herzog Friedrich III. von Holstein-Gottorf und Herzogin Marie Elisabeth von Sachsen. Aus der Ehe gingen 11 Kinder hervor.

 

Die Regierungszeit von Friedrich Magnus war geprägt von den „Reunionskriegen“ des französischen „Sonnenkönig“ Ludwig XIV. (*05.09.1638 in Saint-Germain-en-Laye †01.09.1715 in Versailles).

 

1678 hatten kaiserliche Truppen die durlachischen Burgen im badischen Oberland, Rötteln und die Hochburg besetzt.. Französische Truppen belagerten Rötteln ohne Erfolg, richteten aber im Umland erhebliche Verwüstungen an. Auch die Feldlager der kaiserlichen Armee bei Emmendingen und der französischen Armee bei Denzlingen verursachten große Schäden. Im Frieden von Nimwegen 1678/1679 erhielt Baden-Durlach für diese Schäden keinen Ausgleich und Frankreich baute direkt nach dem Friedensschluss die neue Festung Hüningen.

 

Im pfälzischen Erbfolgekrieg litt Baden-Durlach unter ständigen Einfällen französischer Marschälle. Wieder wurde das Land schwer verwüstet und die nach dem dreißigjährigen Krieg wieder langsam angewachsene Bevölkerung erneut um ein Viertel reduziert. Die Regierung der Markgrafschaft wurden von 1689 bis 1697 nach Basel verlagert. Der Markgraf selbst fand auch 1703–1705 und 1707 während des Spanischen Erbfolgekriegs dort Zuflucht.

 

Friedrich Magnus war bestrebt, sein Land wieder neu zu beleben. Deshalb siedelte er 1699 ca. 500 Hugenotten in den Orten Welschneureut und dem nach ihm benannten Friedrichstal an. Die Siedler von Friedrichstal hatten zunächst in Billigheim eine erste Zuflucht gefunden und stammten überwiegend aus dem nordfranzösischen Gebiet westlich von Armentières. Die Siedler von Welschneureut stammten zum größten Teil aus der französischen Provinz Dauphiné und dem Languedoc. Die französischen Siedler brachten u. a. Tabaksamen mit und legten so den Grundstein für den Tabakanbau am Oberrhein.

 

alt

Auf Friedrich Magnus folgte sein Sohn Markgraf Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach (*27.01.1679. in Durlach †12.05.1738 in Karlsruhe). Er regierte die Markgrafschaft Baden-Durlach von 1709 bis 1738 als absoluter Herrscher und gründete 1715 die Stadt Karlsruhe. Dorthin verlegte er auch die Residenz der Markgrafschaft. Mit der Sanierung der Staatsfinanzen und der Schaffung einer zuverlässigen Verwaltung schuf er die Grundlage für die Reformpolitik seines Enkels Karl Friedrich.

 

Nach seinem Studium in Utrecht, Genf und Lausanne sowie seinen Reisen nach England, Schweden und Italien, trat Karl Wilhelm in den Militärdienst ein. Karl III. Wilhelm hatte am 27.06.1697 Magdalena Wilhelmine von Württemberg (*07.11.1677 † 30.10.1742), die Tochter Herzog Wilhelm Ludwigs von Württemberg (* 07.01.1647 in Stuttgart † 23.06.1677 in Hirsau) geheiratet und mit ihr 3 Kinder gezeugt.

 

Angeregt durch das Vorbild seines Verwandten, des „Türkenlouis“ Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, entwickelte Karl Wilhelm ein großes Interesse am Militär. Im Sommer 1694 begann er seine militärische Laufbahn in der Reichsarmee. Mit der Bayerischen Diversion im Spanischen Erbfolgekrieg wurde auch Süddeutschland in diesen Krieg verwickelt. Die beiden badischen Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Durlach gerieten zwischen den Bündnispartnern Bayern und Frankreich in eine schwierige Position und mussten viel Leid erleiden. Um eine Vereinigung der bayerischen und der französischen Armeen zu verhindern, stellte das deutsche Reich am oberen Rhein eine Armee unter Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden auf. Dieser stand die französische Armee des Marschall de Villars (* 08.051653 in Moulins † 17.06.1734 in Turin) gegenüber.

 

Bei Ausbruch des spanischen Erbfolgekrieges war Karl Wilhelm zum General-wachtmeister der schwäbischen Kreistruppen ernannt worden, die zur Armee des „Türkenlouis“ gehörten. 1702 war Karl Wilhelm an der Belagerung von Landau beteiligt und wurde dort erstmals verwundet. Am 14. Oktober 1702 kämpfte er in der Schlacht bei Friedlingen und am 20. September 1703 in der ersten Schlacht bei Höchstädt, wo er mit Leopold I. von Anhalt-Dessau, „Dem Alten Dessauer“ (* 03.07.1676 in Dessau †07.04.1747 in Dessau) den Rückzug der geschlagenen Truppen des Feldmarschalls Hermann Otto II. von Limburg-Styrum (*01.04.1646 † 09.07.1704 in Donauwörth) deckte.

 

Für seine Verdienste wurde Karl Wilhelm zum kaiserlichen Generalfeldmarschalll-Lieutenant befördert, ein Rang den ihm der schwäbische Kreis bereits nach der Schlacht bei Friedlingen zuerkannt hatte. Im weiteren Verlauf des Krieges kämpfte er 1704 unter Prinz Eugen von Savoyen (* 18.10.1663 in Paris † 21.04.1736 in Wien) in der zweiten Schlacht bei Höchstädt, wo er nur knapp dem Tode entging. Auch bei der weiteren Belagerung von Landau und der Verteidigung der Linie von Stollhofen tat sich Karl Wilhelm hervor und wurde 1705 zum Generalfeldzeugmeister befördert. Nun operierte er mit Feldmarschall Johann (Hans) Karl von Thüngen (* 05.02.1648 † 08.10.1709) am Rhein und im Elsaß.

 

Seine aktive Militärlaufbahn wurde durch den Tod seines Vaters und die Übernahme der Regentschaft in Baden-Durlach beendet. 1715 wurde er noch zum kaiserlichen Generalfeldmarschall ernannt.

 

Bei Beginn seiner Regentschaft im Jahr 1709 zählte die ca. 29 Quadratmeilen große Markgrafschaft ungefähr 70.000 Einwohner. In den beiden einzigen nennenswerten Städten, Pforzheim und Durlach, hatte sich kaum selbstbewusstes Bürgertum entwickelt. Grundherrlichen Adel gab es in der Markgrafschaft so gut wie nicht und die Landesstände waren bereits 1668 von Markgraf Friedrich VI. entmachtet worden. Nach den langen Kriegsjahren war die Verwaltung des Landes in schlechtem Zustand. Karl Wilhelm hatte deshalb keinen Widerstand bei der Verfolgung seiner absolutistischen Bestrebungen zu erwarten. Er konzentrierte die Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung auf seine Person und kontrollierte die Beamtengremien sehr eng. Die in Kriegszeiten gestörte Kommunikation der Regenten, die oft auch im Basler Exil waren, mit der Landesverwaltung in Durlach und den weit auseinander liegenden Ämtern hatte zu einer Verselbständigung der Ämter und zur Missachtung zentraler Anweisungen geführt. Die Beamtenschaft suchte nur ihren eigenen Vorteil, Korruption und Unterschlagung waren weit verbreitet. Karl Wilhelm begann deshalb seine Regierung mit der Verkündung seiner Grundsätze. 1709 und 1710 erließ er Verordnungen, die absoluten Gehorsam ihm gegenüber und die Wahrung der Interessen von Fürst und Untertanen verlangten. Korruption und Unterschlagung bekämpfte er mit harten Strafen. Bei jedem Amtsantritt oder nach jeder Beförderung waren spezielle Diensteide zu schwören, die die zu erfüllenden Pflichten enthielten. Laufend mussten Berichte an die vorgesetzten Stellen gesandt werden und mit Landesvisitationen wurden die Verhältnisse vor Ort überprüft.

 

1709 hatte Karl Wilhelm ein Land vorgefunden, das sehr stark verschuldet war und dessen Wirtschaftstätigkeit sich auf geringem Niveau befand. Sein Bestreben nach einer wirklichen Landesherrschaft erforderte eine Entschuldung und die Sicherung von Einnahmen zur Finanzierung eines verlässlichen Staatsapparates. Während die beiden ersten Jahrzehnte seiner Regierung noch durch den Widerspruch allgemeiner Sparsamkeit und seines speziellen Luxus geprägt waren, begann Karl Wilhelm 1732 eine rigorose finanzpolitische Sanierung.

 

Zuvor hatte sich Karl Wilhelm bereits entschlossen, sich in der Ebene des Hardtwaldes eine neue Residenz zu bauen. Nebst Querelen mit der Durlacher Bürgerschaft hat wohl sein Streben, sich aus der Enge der Stadt und der Nähe seiner ungeliebten Frau zu lösen, diesen Entschluss gefördert. Am 17. Juni 1715 wurde der Grundstein für das neue Schloss gelegt.

 

Vom Turm in der Mitte des Schlosses begannen 32 Alleen, die sich gleichförmig nach allen Seiten entfernten. Dieser Grundriss prägt noch heute die „Fächerstadt“ Karlsruhe. Der Bau von Schloss und Stadt wurde zügig vorangetrieben und schon am 5. Juli 1717 fand die erste Audienz im neuen Schloss statt. Zur Förderung des Zuzugs nach Karlsruhe sagte Karl Wilhelm am 24. September 1715 in einem Gnadenbrief den Bürgern der Stadt rechtliche, religiöse und finanzielle Privilegien zu. 1719 hatte Karlsruhe bereits 2.000 Einwohner.

 

Karl Wilhelm war für seinen ausschweifenden Lebensstil, unzählige Kammermädchen und Mätressen, berüchtigt. Weil Karl Wilhelm seinen Lebensstil bereits vor der Erbauung des neuen Schlosses in Karlsruhe pflegte, blieb seine Frau Wilhelmine in der Karlsburg zu Durlach wohnen und zog nie nach Karlsruhe um.

 

Zum Abbau der gewaltigen Schuldenlast wurden schon zu Beginn der Regierungszeit Karl Wilhelms Verkaufsmonopole für Eisen, Salz und Tabak eingeführt. Die Monopole wurden an Kaufleute verpachtet. Flankiert wurden die Monopole von Maßnahmen zur Eindämmung des lukrativen Schmuggelgeschäftes und Kontrollen zur Vermeidung eines Monopol-Missbrauchs

 

Stempelsteuer, Akzise, Taxen, Sporteln, Fron, Judenschutzgeld zeugen von einem fiskalischer Einfallsreichtum. Da die Vermögenssteuer als fester monatlicher Betrag festgelegt war, wurden die Steuereinnahmen einfach durch die Aufteilung des Jahres in erst 18, später in 20 Fiskalmonate erhöht.

 

Angeregt durch die Beispiele Englands und Frankreichs wollte Karl Wilhelm auch den Industriesektor entwickeln. Er hatte allerdings nicht bedacht, dass hierzu nötige Unternehmertum und eine ausgebildete Industriearbeiterschaft völlig fehlten.

 

Nachdem Karl Wilhelm zu Beginn seiner Regierungszeit den Transithandel zwischen Frankfurt und Basel durch überhöhte Zölle und administrative Schikanen auf die linke Rheinseite gedrängt hatte, korrigierte er dies später und investierte auch in die Verbesserung des Straßennetzes. Der baden-durlachische Export beschränkte sich auf Wein und Getreide. Die Importe wurden durch protektionistische Maßnahmen behindert und der Binnenhandel war in der Hand der Juden. Die Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft waren rückständig und die Produktion wurde durch die Frondienste stark behindert. Karl Wilhelm verfügte die zwangsweise Einführung des Kartoffel- und Tabakanbaus. Die Rekultivierung von im Krieg zerstörten Weinbergen wurde gefördert und eine staatliche Bevorratung von Getreide beugte extremen Preissteigerungen nach Missernten vor.

 

Insgesamt war die Wirtschaftspolitik Karl Wilhelms geprägt von Aktionismus, die vielfältigen Initiativen zeugen jedoch von Kreativität und die gemachten Erfahrungen waren für die Reformen seines Enkels nützlich.

 

Für 1732 ist ein Haushaltsvolumen von ca. 300.000 fl. überliefert. Unter diesem Gesichtspunkt stellt eine Schuldentilgung von ca. 1 Mio. fl. In den ersten 15 Jahren eine beachtliche Leistung dar. Von 1732 bis zum Regierungsantritt seines Enkels Karl Friedrich im Jahr 1746 wurden nicht nur nochmals 0,8 Mio. fl. getilgt, sondern dazu noch ein Vermögen von ca. 0,9 Mio. fl. angesammelt.

 

Am 12. Mai 1738 verstarb Markgraf Karl Wilhelm in Karlsruhe. Er war gerade beim Bepflanzen seiner Tulpenbeete, als er einen Schlaganfall hatte. Sein Leichnam wurde nach seinem letzten Willen in der Gruft der Konkordienkirche beigesetzt. Noch heute zeigt die Pyramide am Marktplatz die Stelle, unter der sich die Gruft mit den Gebeinen des Markgrafen befindet. Seine Eingeweide und das Herz wurden entnommen und in der Gruft der Pforzheimer Schlosskirche bestattet.

 

Nachdem sein Sohn Friedrich schon 1732 verstorben war, wurde sein Enkel, Karl Friedrich (*22.11.1728 in Karlsruhe † 10.06.1811 in Karlsruhe), zu seinem Nachfolger. Dieser war jedoch erst 10 Jahre alt, so dass eine Vormundschaftsregierung unter Prinz Karl August von Baden-Durlach (* 14.11.1712 in Durlach † 30.09.1786 in Durlach) eingesetzt wurde.

 

Größter Erfolg der Vormundschaftsregierung war der 1741 geschlossene Vergleich mit Maria Theresia von Österreich (* 13.05.1717 in Wien † 29.11.1780 in Wien), in dem diese auf alle Hoheits- und Lehensansprüche Österreichs bzgl. der Landgrafschaft Sausenberg, sowie der Herrschaften Rötteln und Badenweiler gegen Geldzahlung verzichtete. Damit wurde eine jahrhundertealte Bedrohung Badens beseitigt. Zudem wurde auch die bisher vorderösterreichische Hälfte des Dorfes Grenzach erworben. Auch mit Kurfürst Karl III. Philipp von der Pfalz (* 04.11.1661 in Neuburg † 31.12.1742 in Mannheim) konnte 1740 dessen Verzicht auf Rechte an Pforzheim, Stein und Graben ausgehandelt werden.

 

alt 

Die Vormundschaftsregierung übergab die Regierungs-geschäfte am 22. November 1746 an Markgraf Karl Friedrich nach dessen Mündigkeitserklärung durch den Kaiser.

 

Nachdem sein Vater 1732 verstorben war und die Mutter unter einer Gemütskrankheit litt, übernahm die Großmutter, Markgräfin Magdalena Wilhelmine von Württemberg (*07.11.1677 in Stuttgart † 30.10.1742 auf der Karlsburg in Durlach) die Erziehung von Karl Friedrich und dessen Bruder Wilhelm Ludwig. Seine höhere Ausbildung erhielt Karl Friedrich an der Académie de Lausanne von 1743 -1745. 1745 und 1746 führten ihn Reisen nach Paris und in die Niederlande, wo er bei seinem Onkel Wilhelm Carl Heinrich Friso (* 01.09.1711 in Leeuwarden † 22.10.1751 in Huis ten Bosch), Fürst von Oranien und Nassau, lebte.

 

1749 warb er um die Hand der Karoline Luise von Hessen-Darmstadt (* 11. 07.1723 in Darmstadt † 08.04.1783 in Paris), der Tochter des Landgrafen Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt (* 05.04.1691 in Darmstadt † 17.10.1768 in Darmstadt). Im Oktober wurde der Ehepakt zwischen den Fürstenhäusern geschlossen. Das Haus Baden-Durlach war froh den Regenten, der im Dezember Vater eines unehelichen Kindes aus der Beziehung mit Elise Barbara Schlutter werden sollte, standesgemäß verheiratet zu haben.

 

Sein Sohn aus der unehelichen Verbindung, Carl Friedrich Hermann von Freystedt (*18.12.1749 in Karlsruhe † 20.12.1795) sollte später Kommandeur des gesamten badischen Militärs und Wegbereiter der allgemeinen Wehrpflicht werden.

 

Am 28. Januar 1751 fand die Hochzeit statt, aber im Mai begab sich Karl Friedrich, ohne Ehefrau, auf seine zweite Englandreise, von der er erst im September zurückkehrte. Erst von da an scheint sich Karl Friedrich ernsthaft der Regierung seines Landes gewidmet zu haben. Karl Friedrich gilt als Musterbeispiel eines aufgeklärten absolutistischen Herrschers. Er förderte in seiner langen Regierungszeit Schulen und Universitäten, Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Städtebau. Verdienste erwarb er sich vor allem um die Reorganisation der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, die seither ihm zu Ehren den Beinamen „Karl“ führt. 1767 schaffte er die Tortur und 1783 die Leibeigenschaft ab. Auf seine Initiative gehen die Gründungen der Schmuck- und Uhrenindustrie und der ersten „Zeichenschule für Handwerker“ 1767 in Pforzheim zurück.

 

Im Jahr 1771 erbte Karl Friedrich die seit 1515 bzw. 1535 von der „Bernhardinischen Linie“ regierte Markgrafschaft Baden-Baden und führte die beiden Markgrafschaften wieder zur Markgrafschaft Baden zusammen. Mit seiner legitimen Ehefrau hatte er bis dahin vier Söhne und eine Tochter gezeugt.