Start Badische Geschichte Badische Verfassung

(Quelle: Badische Landesbibliothek Karlsruhe Liberalismus in Baden. Die erste süddeutsche Konstitution - Vortrag von Prof. Dr. Hans Fenske, Speyer)

Seit 1806 war Baden Großherzogtum. Die ersten Anstöße zur Verfassungsgebung kamen aus dem innersten Kreis der badischen Bürokratie. Hier ist vor allem der Wirkliche Geheime Rat Johann Niklas Friedrich Brauer zu nennen, der bereits im September 1806, wenige Wochen nach dem Ende des alten Reiches, auf die Notwendigkeit einer Verfassung hinwies. Dass er bis zur Realisierung dieser Anregung fast zwölf Jahre dauerte, hing mit innerbürokratischen Widerständen und der mangelnden Entschlusskraft der beiden Großherzöge Karl Friedrich und Karl zusammen.

Am 22. August 1818 erließ Karl eine liberale ständische Verfassung, die erste badische Verfassung. Sie war zu dieser Zeit die modernste im Bereich des Deutschen Bundes. Sie garantierte ein Recht auf Volksvertretung mit der Möglichkeit der Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren. Die Volksvertretung, der Badische Landtag, wurde daraufhin am 22. April 1819 eröffnet. 

 

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Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden (22.08.1818), in: documentArchiv.de

http://www.documentarchiv.de/nzjh/verfbaden.html

mit Ergänzung von "Verfassungen in Baden-Württemberg" im 19. Jahrhundert

http://www.verfassungen.de/de/bw/baden/baden18-index.htm

 

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